Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Firma BW-Zulassungsdienst, Inh. Bernhard Wagner übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung der ihr übergebenen Unterlagen.
2. Die Firma BW-Zulassungsdienst, Inh. Bernhard Wagner übernimmt keine Haftung für falsche Eintragungen in die Kfz-Papiere durch die Zulassungsstelle oder die technischen Überwachungsvereine.
3. Wird die Auftragsausführung durch die zuständigen Stellen wegen unvollständiger oder falscher Unterlagen oder Angaben oder Steuerschulden abgelehnt, so gilt die Leistung durch die Firma BW-Zulassungsdienst, Inh. Bernhard Wagner als erbracht.
4. Der Rechnungsbetrag, inklusive der verauslagten Gebühren, sonstiger Kosten und Kfz-Steuern mit eventuell angefallenen Säumniszuschlägen wird bei der Rückgabe der Unterlagen sofort in bar fällig.
Bei Nichtzahlung – Teilzahlungen gelten wie Nichtzahlung – ist die Firma BW-Zulassungsdienst, Inh. Bernhard Wagner zur Einbehaltung der Unterlagen berechtigt.
5. Die Firma BW-Zulassungsdienst, Inh. Bernhard Wagner ist zur Vergabe von Untervollmachten berechtigt.
6. Durch die Erteilung der Zulassungsvollmacht und die Übergabe der Fahrzeugpapiere gilt das Vertragsverhältnis als begründet und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.
7. Erfolgt ein Auftrag (schriftlich oder mündlich) seitens des Kunden zur Abholung der Unterlagen bei dem Kunden Zuhause, auf der Arbeit oder sonst einem gewünschten Abholungsort, gilt das Vertragsverhältnis in dem Moment als begründet, sobald einer unserer Mitarbeiter vor Ort ist, um die Unterlagen abzuholen. In diesem Fall sind jedenfalls die Servicegebühren, als auch die in der Preisliste ersichtlichen Fahrkosten fällig.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin-Spandau.